Verordnung
Sie benötigen vom Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie. Auf der Verordnung sollte stehen: 10 x 30min EHG (Einzelheilgymnastik) und 10 x 15min HM (Heilmassage).
Diese Verordnung muss vor Therapiebeginn bzw. spätestens nach der 1. Einheit bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden (per Mail/ Fax/ Post oder persönlich).
Präventive Beratungs- und Behandlungseinheiten können auch ohne Verordnung stattfinden. Eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse ist im Regelfall jedoch ausgeschlossen.