Verordnung

Sie benötigen vom Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie.  Auf der Verordnung sollte stehen:  10 x 30 min EHG (Einzelheilgymnastik) oder 10 x 45 min EHG. Je nach Bedarf!

Diese Verordnung muss vor Therapiebeginn bzw. spätestens nach der 1. Einheit bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden (per Mail/ Fax/ Post oder persönlich). Die ÖGK verlangt keine Bewilligung mehr.

Präventive Beratungs- und Behandlungseinheiten können auch ohne Verordnung stattfinden.  Eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse ist im Regelfall jedoch ausgeschlossen.

Ersttermin

Bitte bringen Sie zum Ersttermin Ihre bewilligte Verordnung und gegebenenfalls aktuelle Befunde (Röntgen/MRT/CT…) mit.

Tragen sie am besten bequeme Kleidung und bringen Sie bitte ein großes Handtuch mit.

Refundierung

Ich arbeite als sogenannte Wahltherapeutin.

Nach Abschluss der Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote.  Diese können Sie bei allen Krankenkassen einreichen.  Alle Behandlungen können ausschließlich nach dem Tarif der jeweiligen Krankenkasse refundiert werden.

Je nach Kasse bekommen Sie ca. 1/3 der entstandenen Kosten erstattet. Private Zusatzversicherungen können die Kosten bis zu 100% refundieren.

Terminvergabe

Termine können telefonisch vereinbart werden. Dabei können gleichzeitig noch eventuelle Fragen geklärt werden.

Sollten Sie mich nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf meiner Mailbox. Ich rufe verlässlich zurück.

Terminabsage

Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Termin einzuhalten, bitte ich Sie um eine Absage bis spätestens 24 Stunden vorher (Anruf, Mail oder SMS).

Andernfalls muss die Therapieeinheit in Rechnung gestellt werden.

Preise ab Sep 2023

  • Physiotherapieeinheit  30 min.       65 €
  • Physiotherapieeinheit  45 min.       85 €
  • Physiotherapieeinheit  60 min.     110 €